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Sicherheits- und Hygienekonzept zum Infektionsschutz

ADS-Schullandheim Glücksburg

Sicherheits- und Hygienekonzept zum Infektionsschutz in den ADS-Schullandheimen zur Eindämmung von Infektionen mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2)

Diese Vorgaben ergänzen das „Schutzkonzept – Pandemie“ des ADS-Grenzfriedensbund e.V. vom 12.05.2020:

I. Schutz der Beschäftigten
Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz und den darauf gestützten Verordnungen ist zu aktualisieren und um die erforderlichen Schutzmaßnahmen zum Infektionsschutz im Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARS-CoV2 zu ergänzen. Gleiches gilt für die Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz.

Unterweisung

Über die Schutzmaßnahmen und deren Umsetzung sind die Beschäftigten vor der Wiederaufnahme der Arbeit in den Schullandheimen zu unterweisen. Dies ist zu dokumentieren.

Anpassung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsabläufe

Zur Umsetzung sind geeignete technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen zu treffen. Dabei sind insbesondere nachfolgende Regelungen zu beachten.

Mindestabstand von 1,50 m

Grundsätzlich ist die Einhaltung des Mindestabstandes zwischen den Beschäftigten untereinander und zu den Gästen einzuhalten. Die Sitzgelegenheiten in Arbeitsräumen, Schulungsräumen und Freizeiträumen sind entsprechend anzuordnen, Schutzabstände am Eingangsbereich, auf Verkehrswegen, auf Treppen, an Türen und in Sanitärräumen sind vorzugeben. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, ist der Einbau von Trennwänden erforderlich.

Mund-Nasen-Bedeckung bzw. Mund-Nasen-Schutz (MNS)

Grundlage bilden die jeweilig geltenden Erlasse der Regierung bzw. der Länder, die das Tragen von Mund-Nase-Schutz z.B. im Kindertagesstätten-Alltag im Kontakt mit den Kindern und Jugendlichen regeln.
Für die Schullandheime gilt: bei unvermeidbarem Kontakt zu anderen Personen bzw. nicht einhaltbaren Schutzabständen werden vom Arbeitgeber Mund-Nase-Bedeckungen zur Verfügung gestellt. Der Mitarbeiter hat dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechende Pflege (Waschen bei 60°C bzw. desinfizieren in der Mikrowelle, siehe RKI) dieser Masken erfolgt. 

Allgemeines zur Hygiene

Für die persönliche regelmäßig durchzuführende Händehygiene sowie die gelten die im „Schutzkonzept – Pandemie“ gegebenen Hinweise. Zusätzlich ist ein verbindlicher Hygiene-/Reinigungsplan auszuarbeiten.

II. Schutz der Gäste

Auf die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen der Gäste untereinander ist hinzuweisen. Die maximale Gästezahl ist an die Gegebenheiten des jeweiligen Schullandheimes anzupassen. Dabei sind die Bestimmungen der Corona-Bekämpfungs-Verordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung, abrufbar unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/Landesverordnung_Corona.html , zu berücksichtigen.

Zur Nachverfolgbarkeit einer Ansteckung ist bis zum Ende der Pandemie ein geeignetes Erfassungssystem erforderlich. Die Kontaktdaten der Gäste sowie der vollständige Besuchszeitraum sind zu dokumentieren und aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Die Erhebung dieser Daten ist nach Art. 6 Abs. 1 lit. F) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zulässig. Es bestehen Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO.

Nach jedem Gastwechsel ist eine gründliche Reinigung berührter Flächen erforderlich (z. B. Tische, Armlehnen, alle Gegenstände in den Gastzimmern, Handläufe, Türgriffe). Für besonders frequentierte Bereiche wie Eingang und Sanitärräume sind Reinigungsintervalle festzulegen.

III. Schutzmaßnahmen nach Arbeitsbereichen aufgeteilt

 Am Eingang zum Haus:

Der Zugang der Gäste ist im Eingangsbereich zu kontrollieren. Dabei ist darauf zu achten, dass die zulässige Höchstzahl nicht überschritten wird. Warteschlangen im Eingangsbereich und vor Sanitärräumen sind zu vermeiden.

  • Desinfektionsspender an jedem Eingang bereitstellen
  • Verhaltenshinweise gut sichtbar anbringen (Händereinigung und Desinfektion, Hygieneregeln beim Husten und Niesen), Mindestabstand; Hinweis, dass ein Besuch von Gästen, die sich krank fühlen oder in Quarantäne wegen SARS-CoV-2 oder in häuslicher Isolierung wegen COVID Erkrankung befinden, strikt untersagt ist

An der Rezeption:

  • Check-in-Prozess mit Abstand auch zwischen Gast und Rezeptionist gestalten
  • Mund- und Nasenschutz tragen (zur eigenen Sicherheit und auch als Signal)
  •  
  • ggf. mit Hilfe von Plexiglaswänden oder anderen Materialen das Infektionsrisiko verringern vor der Rezeption Abstandsmarkierungen anbringen, wo möglich auf digitale Prozesse verweisen (Eingabe Gästeinformationen, Unterschrift, Bezahlung etc.)
  • Zimmerschlüssel und –Karten beim Ausgeben und Annehmen desinfizieren
  • wo möglich kontaktlos bezahlen mit digitaler EC-Karte auf dem Smartphone (auch bei regulären EC-Karten soll der Betrag, bis zu dem man keinen PIN eingeben muss, von aktuell 25€ auf 50€ angehoben werden)

Im Gästezimmer:

Gästen ist das gemeinsame Beziehen eines Zimmers ohne Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 m nur im Rahmen der zulässigen Kontakte gemäß der Corona-Bekämpfungs-Verordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung (s. „Schutz der Gäste“) gestattet.

Im Sanitärbereich:

  • Seifen- und Desinfektionsspender aufstellen
  • keine wiederverwendbaren Handtücher, sondern Handtuchspender oder Heißlufttrockner
  • Verkürzung der Reinigungszyklen
  • Aushang der Reinigungszyklen mit täglicher Unterschrift der Reinigungskraft
  • häufigeres Desinfizieren von Türklinken und Armaturen in den Gästetoiletten
  • evtl. Sperrung jedes zweiten Pissoires oder physische Barriere auf Kopf- und Oberkörperhöhe (Plexiglas etc.)

Im Speisesaal:

Für die Nutzung der Tische in Speiseräumen werden entsprechend der Gruppe/n feste Planungen empfohlen. Alternativ ist vor Ort zur Einhaltung der Vorgaben der Verordnung eine Zuweisung von Tischen und Sitzplätzen sowie deren Anordnung erforderlich. Der für einen Wechsel der Gäste erforderliche Zeitraum für eine Vor- und Nachbereitung der Tische ist bei der Belegung und der Planung der Essenszeiten zu beachten.

  • die Tische sind so platzieren bzw. reduzieren, dass Gäste stets einen Mindestabstand von 1,50 m zueinander haben (unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich, z. B. Angehörige
  • desselben Hausstands, Verwandtschaftsverhältnis u.a.). Der Mindestabstand gilt überall dort, wo es keinen mindestens gleichwertigen baulichen Schutz (z.B. Trennwände) im Bereich von Oberkörper und Kopf gibt
  • keine Besteckkörbe, an denen sich die Gäste bedienen
  • Essen steht beim Eintreffen der Gäste bereits auf den Tischen (Essensausgabe nicht in Buffetform oder Selbstbedienung)
  • trockene Luft vermeiden, häufig lüften oder Luftbefeuchter nutzen (in größeren Wasserteilchen sinken die Viren in der Luft schneller auf den Boden)

In der Küche:

  • wenn möglich schmutziges und sauberes Geschirr noch besser voneinander trennen
  • benutztes Geschirr, insbesondere Gläser und Besteck sind mit Seifenlauge und mit einer Mindesttemperatur von 60 Grad Celsius zu spülen. Die Benutzung einer Geschirrspülmaschine wird empfohlen
  • Arbeitsmaterialen häufiger heiß waschen, da Hitze die Viren abtötet
  • Mund- und Nasenschutz tragen
  • Kochmütze und Haarnetz tragen
  • bei Speisenzubereitung Einmalhandschuhe tragen
  • häufigeres Wechseln von Reinigungstüchern und häufigeres Waschen von Arbeitskleidung

Allgemeine Prozesse:

  • wo möglich mit festen Teams in unterschiedlichen Schichten arbeiten, so dass bei Infektion einer Person nicht der ganze Betrieb stillgelegt werden muss
  • vermehrt auf Arbeitsteilung setzen
  • Prozesse der Warenannahme/Lieferung optimieren, Kontakt mit betriebsfremden Personen vermeiden
  • Die Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Coronavirus (Verhaltensregeln, Information in unterschiedlichen Sprachen für den Eingangsbereich, für Bildungseinrichtungen usw.) sowie Hygienetipps (Händewaschen, Hygiene beim Husten und Niesen, Barrieremaßnahmen, Toilettenhygiene, Küchen- und Lebensmittelhygiene, Haushaltshygiene, Desinfektionsmittel) sind an allen entsprechenden Bereichen ausgedruckt aufzustellen/aufzuhängen und den Gästen auf Wunsch auch zur Verfügung zu stellen

IV. Lebensmittelhygienische Hinweise

Die allgemeinen Vorgaben des Lebensmittel – Hygienepakets, die bereits in den Leitlinien der Lebensmittelbranche und den Eigenkontrollkonzepten der Betriebe implementiert sind, müssen weiterhin beachtet werden. Die rechtlich festgelegte „Gute Hygienepraxis“ enthält das Prinzip des Schutzes der Lebensmittel vor jeglicher nachteiligen Beeinflussung. Unter der Einhaltung dieser Vorgaben sollte die sichere Abgabe von Lebensmitteln durch Gastronomiebetriebe gewährleistet sein.

Nähere Informationen können folgender Homepage entnommen werden: https://www.bfr.bund.de/de/kann_das_neuartige_coronavirus_ueber_lebensmittel_und_gegenstaende_uebertragen_werden_-244062.html .

V. Verbindlichkeit

Diese Empfehlungen beruhen auf Rechtsvorschriften zum Infektionsschutz und zum Arbeitsschutz. Ihre Umsetzung und Einhaltung ist Voraussetzung für die Wiederaufnahme des Betriebes. Bei Verstößen kann es zu entsprechenden Restriktionen und Verboten kommen. Im Zweifel sollen Fragen mit den zuständigen Gesundheitsämtern geklärt werden.

Weitere Informationen

für deinen Aufenthalt im ADS-Schullandheim Glücksburg

Kim Hergenröder

Deine Ansprechpartnerin für die ADS-Schullandheime

Anschrift Schullandheimverwaltung
ADS Grenzfriedensbund e.V. Geschäftsstelle
Mürwiker Straße 115
24943 Flensburg

Telefon:
04 61 - 86 93 - 437

Fax:
​​​​04 61 - 86 93 - 420

E-Mail:
khergenroeder[at]dein-ads.de